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BGH, 25.04.2018 - IV ZR 405/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Rechtsfrage der Wirksamkeit der Gegenwertregelung als unangemessene Benachteiligung der ausgeschiedenen Beteiligten i.R.d. Zulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Rechtsfrage der Wirksamkeit der Gegenwertregelung als unangemessene Benachteiligung der ausgeschiedenen Beteiligten i.R.d. Zulassung der Revision - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 09.12.2014 - 2 O 63/10
- OLG Karlsruhe, 27.01.2016 - 6 U 184/14
- BGH, 25.04.2018 - IV ZR 405/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.09.2016 - IV ZR 172/15
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - IV ZR 405/16
Die von der Revision aufgeworfene Rechtsfrage der Wirksamkeit der Gegenwertregelung gemäß dem Satzungsergänzenden Beschluss zu §§ 23 bis 23c VBLS vom 21. November 2012, die auch der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts zugrunde liegt, hat der Senat zwischenzeitlich in anderer Sache mit Urteil vom 7. September 2016 (IV ZR 172/15, BGHZ 211, 350) dahingehend entschieden, dass sie den ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen benachteiligt.Die Revision hat aus den im Senatsurteil vom 7. September 2016 (aaO) im Einzelnen dargelegten Erwägungen auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg.
- BGH, 09.09.2014 - IV ZR 99/12
Private Rentenversicherung: Beschränkte Revisionszulassung auf die Möglichkeit …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - IV ZR 405/16
Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nach § 552a ZPO in einem solchen Falle nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 9. September 2014 - IV ZR 99/12, VersR 2015, 126 Rn. 7 m.w.N.).